LSVA - Im Ausland immatrikulierte Fahrzeuge
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- LSVA - Im Ausland immatrikulierte Fahrzeuge
Navigation
- EETS-Erfassungsgerät (European Electronic Toll Service)
- ID-Card und Abfertigungsterminal
- Zahlungsmittel
- Erfassungsgerät Emotach®
- Weiterführende Angaben
Bei ausländisch immatrikulierten Fahrzeugen gibt es folgende Möglichkeiten für die Abgabeerhebung:
- Über ein EETS-Erfassungsgerät,
- mittels ID-Card und Abfertigungsterminal oder
- über das LSVA-Erfassungsgerät Emotachâ.
EETS-Erfassungsgerät (European Electronic Toll Service)
Wer den EETS nutzen will, muss mit einem EETS-Anbieter einen Vertrag über die Erhebung der LSVA abschliessen. Die Abgabeerhebung ist möglich, wenn das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) den EETS-Anbieter und den Typ des Erfassungsgerätes zugelassen hat.
Das BAZG hat folgende EETS-Anbieter zugelassen:
- Telepass S.p.A. - Link:https://www.telepass.com/en/truck
- Toll4Europe GmbH - Link:https://toll4europe.eu/de
- Axxès SAS - Link:https://axxes.fr/de
- Weitere EETS-Anbieter befinden sich zurzeit noch im Zulassungsverfahren.
Weitergehende Informationen und Bestimmungen finden Sie in der untenstehenden Richtlinie R 15-02-03 (PDF, 758 kB, 01.01.2022)
Infos für EETS-Anbieter
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ID-Card und Abfertigungsterminal
Die Abgabe wird mit Hilfe einer Identifikationskarte (ID-Card) und von LSVA-Abfertigungsterminals erhoben. Hierzu werden anlässlich der ersten Einfahrt Schweiz/Fürstentum Liechtenstein bei einer Zollstelle die LSVA-relevanten Daten anhand der Fahrzeugpapiere erfasst und es wird eine fahrzeugbezogenen ID-Card erstellt.
Bei jeder Einfahrt wird anschliessend am Abfertigungsterminal nach Eingabe der erforderlichen Daten (Km-Stand, Anhängerstatus & Zahlungsmittel) ein Beleg bezogen, welcher bei der Ausfahrt ergänzt mit Km-Stand und Unterschrift bei der Zollstelle abgegeben wird.
LSVA-Abfertigungsterminals befinden sich bei fast allen Grenzstellen. Eine einfache Bedienungsführung am Bildschirm mit einer grossen Sprachenauswahl ermöglicht dem Fahrer oder der Fahrerin schon beim ersten Kontakt, sich ohne Fremdhilfe zurechtzufinden.
Weitergehende Informationen und Bestimmungen finden Sie in der untenstehenden Richtlinie R 15-02-03 (PDF, 758 kB, 01.01.2022)
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Zahlungsmittel
Tankkarten
Die Abgabeerhebung ist möglich, wenn das BAZG den Tankkartenanbieter und die entsprechende Tankkarte für die Bezahlung der LSVA zugelassen hat.
Das BAZG hat folgende Tankkartenanbieter zugelassen:
|
| >FAI PASS |
| >TRACY CARD | |
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| >ESSO CARD |
| >MS Card | |
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| >AS24 Card |
| >Eurotrafic Card | |
| >TotalEnergies Card | |
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| > ARAL |
| > BP | |
| > MULTICARD | |
| > OMV | |
> STATOIL |
Infos für Tankkarten-Anbieter
LSVA-Konto
Die Abgabe kann über ein beim BAZG vorgängig vom Fahrzeughalter oder der Fahrzeughalterin eröffnetes Konto (gegen Hinterlage einer genügenden Sicherheit) belastet werden.
Info LSVA-Konto
Barzahlung
Die Bezahlung mit Bargeld (in Schweizer Franken oder Fremdwährung) als auch über eine Debit- /Kreditkarte bei der Ausfahrt ist nur ausnahmsweise und nur bei besetzten Zollstellen möglich.
Es werden folgende Debit- /Kreditkarten akzeptiert:
- Debitkarten: ec-direct, edc-maestro, Postcard
- Kreditkarten: American Express, Diners-Club, Eurocard, Visa-Card
Das BAZG erhebt für den Zusatzaufwand eine Bearbeitungsgebühr von CHF 10.-.
Weitergehende Informationen und Bestimmungen finden Sie in der untenstehenden Richtlinie R 15-02-03 (PDF, 758 kB, 01.01.2022)
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Erfassungsgerät Emotach®
Sofern bereits eine ID-Card vorhanden ist, können ausländische Halter oder Halterinnen Ihre Fahrzeuge freiwillig mit einem LSVA-Erfassungsgerät ausrüsten. Nebst korrekter Bedienung des Gerätes ist dazu:
- beim BAZG ein LSVA-Konto zu eröffnen (gegen Hinterlage einer genügenden Sicherheit) sowie
- auf eigene Kosten bei einer autorisierten Werkstatt (Montagestelle) in der Schweiz oder dem Fürstentum Liechtenstein ein Erfassungsgerät einzubauen.
Die Fahrleistungsdaten werden direkt bei jeder Ausfahrt ausgelesen (Funkbakenkommunikation) und die Abgabe monatlich in Rechnung gestellt.
Weitergehende Informationen und Bestimmungen finden Sie in der untenstehenden Richtlinie R 15-02-03 (PDF, 758 kB, 01.01.2022)
Info Einbau Erfassungsgerät
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Weiterführende Angaben
- Formulare
- Rechtsgrundlagen
- Richtlinien
- Weitere Infos
Formulare
Publikationen und Formulare zur Schwerverkehrsabgabe LSVA und PSVA
18.65 Kurzanleitung für ausländische Fahrzeugführer zur leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) (PDF, 1 MB, 31.05.2022)
56.60 LSVA-Registrierung (PDF, 205 kB, 06.12.2011)
Merkblatt der Emissionsnachweise (PDF, 135 kB, 22.02.2023)
Rechtsgrundlagen
Strassenverkehrsabgaben
Richtlinien
R-15 Strassenverkehrsabgaben
R 15-02-03 Besondere Bestimmungen - LSVA für ausländische Fahrzeuge (PDF, 758 kB, 01.01.2022)
Weitere Infos
Info EETS-Anbieter
Info Tankkartenanbieter
Info LSVA Konto
Info Einbau Erfassungsgerät
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- Kontakt
Kontakt
Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG)Verkehrsabgaben3003 Bern
- Tel.
- +41 58 463 12 56
LSVA Ausland
Kontaktinformationen drucken
https://www.bazg.admin.ch/content/bazg/de/home/informationen-firmen/verkehrsabgaben-und-strassenverkehrsrecht/schwerverkehrsabgaben-lsva-und-psva/lsva_im-ausland-immatrikulierte-fahrzeuge.html